Bekanntmachung

4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Alesheim und Aufstellung des Bebauungsplanes Alesheim Nr. 7 "Am Echerlein II"

 

- Billigungs- und Auslegungsbeschluss -

Der Gemeinderat Alesheim hat am 19.01.2024 die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Alesheim sowie am 17.06.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Alesheim Nr. 7 „Am Echerlein II“ beschlossen.

Mit der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Alesheim ist die Erweiterung der Wohnbaufläche auf den Flur-Nrn. 486, 487 und 488, Gemarkung Alesheim, nach Norden, über die Freileitung hinaus, bis zum Feldweg Flur-Nr. 481, Gemarkung Alesheim sowie die flächengleiche Rücknahme der Wohnbaufläche östlich des geplanten Baugebiets Alesheim Nr. 7 „Am Echerlein II“ auf den Flur-Nrn. 490 und 491, Gemarkung Alesheim beabsichtigt. Die Flächen werden entsprechend ihrer tatsächlichen Nutzung wieder als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt ab sofort im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB).

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll die planungsrechtliche Grundlage für die Erschließung und Bebauung des geplanten Wohnbaugebietes geschaffen werden. Mit der Bereitstellung von attraktivem Bauland soll dazu beigetragen werden, bauwillige Bürger – insbesondere junge Familien – am Ort zu halten und Abwanderungen zu vermeiden, um auch langfristig die Bevölkerungsstruktur der Gemeinde sichern und erhalten zu können. Die Gesamtgröße des Geltungsbereichs beträgt ca. 2,30 ha und umfasst die Flurstücke mit den Flur-Nrn. 487, 488 und 492 (Teilfläche) der Gemarkung Alesheim.

In der Gemeinderatssitzung vom 17.06.2024 wurden nunmehr die vom Ingenieurbüro Klos, Alte Rathausgasse 6, 91174 Spalt erstellten Entwürfe der Bauleitpläne gebilligt und dessen öffentliche Auslegung beschlossen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden die Entwürfe zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Alesheim und zur Aufstellung des Bebauungsplans Alesheim Nr. 7 „Am Echerlein II“ mit integriertem Umweltbericht in der Zeit

vom 18. Juli 2024 bis 02. September 2024

öffentlich ausgelegt.

Die Planunterlagen können während der Dienstzeit in der Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal, Hauptstraße 37, 91802 Meinheim, Zimmer 105 oder im Internet (siehe unten) eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Die Bedenken und Anregungen sollen elektronisch an bauamt@vgem-altmuehltal.de, alternativ auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. 

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Umweltbezogene Informationen liegen in Form des Umweltberichtes und der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) vor.

Im Rahmen des Scopings werden die Informationen in die Umweltprüfung mit einbezogen, die nach dem derzeitigen Wissensstand, den verfügbaren Daten bei den Fachbehörden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleitplans angemessener Weise verlangt werden können.

Ferner sind bestimmte Arten umweltbezogener Informationen und Stellungnahmen verfügbar. Diese entnehmen Sie bitte aus der unten beigefügten Aufstellung.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.